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Als
Pflaster wird ein Belag für Verkehrsflächen im Straßen- und Wegebau und
seltener für Fußböden in Gebäuden bezeichnet..
Der
Pflasterbelag besteht aus den eigentlichen Pflastersteinen, die in einer
Pflasterbettung liegen und der darunter befindlichen Tragschicht, die
meistens aus verdichtetem Siebschutt („Mineralbeton“) oder Beton
besteht. Pflaster wird aus Naturstein, Beton, Klinker, Holz oder
Hochofenschlacke hergestellt.
Der Beruf,
der sich mit dem Verlegen von Pflastern aller Art beschäftigt, ist der
Pflasterer. Für die Verlegung größerer Flächen wird oft ein Pflasterplan
von Tiefbauingenieuren erstellt, der neben der Art und Lage der
Pflastersteine auch deren Höhenangaben umfasst, um eine geordnete
Entwässerung zu gewährleisten.
Schon aus
dem Altertum sind gepflasterte Innenräume, Straßen und Plätze von
Babyloniern, Ägyptern und besonders aus dem Römischen Reich bekannt. Im
Mittelalter ging der Pflasterbau besonders bei den Landstraßen zurück
und nahm erst mit der Zunahme des Verkehrs im 19. Jahrhundert wieder zu,
bis im 20. Jahrhundert vermehrt Asphaltstraßen gebaut wurden. Heute wird
Pflaster zur Befestigung von innerstädtischen Straßen, Geh- und
Radwegen, Parkplätzen sowie Flächen mit hohen Ansprüchen an die
Gestaltung und an die Aufenthaltsqualität wie beispielsweise
Fußgängerzonen oder öffentlichen Plätzen eingesetzt.
Ein
besonderes Problem der Pflasterbeläge, darunter besonders großformatig
angelegter Natursteinpflaster mit breitem Fugenabstand, ist der erhöhte
Geräuschpegel, der bei entsprechender Verkehrsbelastung verursacht wird.
Dagegen stehen ökologische Vorteile wie bessere Regenversickerung und
bewuchsfreundlicher, da atmungsaktiver und für Wurzeln durchdringbar.
Langfristig ist das Pflaster auch reparatur- und umbaufreundlicher.
Somit ist Pflaster eher in untergeordneten Verkehrsflächen sinnvoll zu
verwenden.
Der Anteil
der Pflasterflächen beläuft sich etwa in Deutschland im Bereich von
Gemeindestraßen auf nahezu ein Viertel der befestigten Straßendecken.
Dabei ist die Verwendung auf privaten Grundstücksflächen nicht
berücksichtigt.
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