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Winterdienst, Garten A-Z

 

Unter Winterdienst versteht man die Erfüllung der Verpflichtung zur Erhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen nach den einzelnen Straßengesetzen der Länder und der aus diesen folgenden satzungsrechtlichen Regelungen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Die Verpflichtung zur Leistung des Winterdienstes kann den Kommunen, aber auch natürlichen Personen obliegen. Durch die Nutzung spezieller Wettervorhersagen ist ein differenzierter Winterdienst möglich, bei dem Straßenglätte präventiv bekämpft werden kann.

Bei übermäßigem Schneefall werden mittels Schneepflügen oder -fräsen − zum Teil auch von Hand mit Schneeschaufeln − die Verkehrswege befahr- bzw. begehbar gemacht. Bei Glätte wird Splitt, Splitt-Salz-Gemisch oder Salz gestreut. Seit den 1980er Jahren wird häufig auch Feuchtsalz angewandt. Dabei wird Streusalz (NaCl) unmittelbar vor dem Ausbringen mit Salzlösung befeuchtet. Dadurch verringern sich die Salzverluste durch Verwehung. Die damit erzielbare Salzeinsparung wird mit 20−30 % beziffert. Reine Salzlösung wird in Deutschland nur noch ausnahmsweise angewandt.

Man unterscheidet die Begriffe Schwarzräumung und Weißräumung. Schwarzräumung bedeutet, dass die Fahrbahn nahezu vollständig von Schnee und Eis befreit wird. Dieses Verfahren ist sehr zeit- und kostenintensiv. Deshalb geht man Vielerorts dazu über − besonders im alpinen Raum − die Weißräumung anzuwenden. Bei ihr wird der Schnee festgefahren und bildet eine feste Decke. In diese Schneedecke wird dann Splitt gestreut, um die Griffigkeit herzustellen. Beim Aufbringen des Streugutes mit Hilfe des Streugerätes stellen Streudichte und Streubild wichtige Parameter dar.
 

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Garten A-Z, Winterdienst

 
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