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Winterdienst, Garten A-Z |
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Unter Winterdienst versteht man die Erfüllung der Verpflichtung zur
Erhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen und Wegen nach
den einzelnen Straßengesetzen der Länder und der aus diesen folgenden
satzungsrechtlichen Regelungen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis.
Die Verpflichtung zur Leistung des Winterdienstes kann den Kommunen,
aber auch natürlichen Personen obliegen. Durch die Nutzung spezieller
Wettervorhersagen ist ein differenzierter Winterdienst möglich, bei dem
Straßenglätte präventiv bekämpft werden kann.
Bei übermäßigem Schneefall werden mittels Schneepflügen oder -fräsen −
zum Teil auch von Hand mit Schneeschaufeln − die Verkehrswege befahr-
bzw. begehbar gemacht. Bei Glätte wird Splitt, Splitt-Salz-Gemisch oder
Salz gestreut. Seit den 1980er Jahren wird häufig auch Feuchtsalz
angewandt. Dabei wird Streusalz (NaCl) unmittelbar vor dem Ausbringen
mit Salzlösung befeuchtet. Dadurch verringern sich die Salzverluste
durch Verwehung. Die damit erzielbare Salzeinsparung wird mit 20−30 %
beziffert. Reine Salzlösung wird in Deutschland nur noch ausnahmsweise
angewandt.
Man unterscheidet die Begriffe Schwarzräumung und Weißräumung.
Schwarzräumung bedeutet, dass die Fahrbahn nahezu vollständig von Schnee
und Eis befreit wird. Dieses Verfahren ist sehr zeit- und
kostenintensiv. Deshalb geht man Vielerorts dazu über − besonders im
alpinen Raum − die Weißräumung anzuwenden. Bei ihr wird der Schnee
festgefahren und bildet eine feste Decke. In diese Schneedecke wird dann
Splitt gestreut, um die Griffigkeit herzustellen. Beim Aufbringen des
Streugutes mit Hilfe des Streugerätes stellen Streudichte und Streubild
wichtige Parameter dar.
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